1. Was ist eine Vasektomie?
Eine Vasektomie ist die dauerhafte operative Durchtrennung des Samenleiters bei abgeschlossener Familienplanung.
2. Wann wird eine Vasektomie durchgeführt?
Die Vasektomie stellt eine sichere, leicht durchzuführende operative Methode zur dauerhaften Verhütung dar. Im Idealfall lebt der Mann in einer festen Beziehung und hat Kinder. Diese Vorraussetzung sind jedoch nicht zwingend zu erfüllen. Im Einzelfall kann die Operation nach sorgfältiger Abwägung auch ohne diese Vorraussetzung durchgeführt werden.
Daneben gibt es medizinische Gründe für eine Samenleiterdurchtrennung. Bestimmte genetische Erkrankungen können eine Vasektomie sinnvoll machen. Dies bedarf einer eingehenden, individuellen Beratung.
3. Wie wird eine Vasektomie durchgeführt?
In unserer Praxis wird die Durchtrennung des Samenleiters in der Regel in einer örtlichen Betäubung durchgeführt. Bei sehr ängstlichen Patienten kann die Operation auch in einer Voll- oder Teilnarkose durchgeführt werden. Wir führen die Sterilisation in der sogenannten no scalpel Technik durch. Diese Methode zeichnet sich durch eine besondere Gewebeschonung aus. Von zwei kleinen Hautöffnungen im oberen Anteil des Hodensackes kann der Samenleiter vorsichtig hervorgezogen werden. Etwa 1 bis 3 cm des Samenleiters werden entfernt. Die Samenleiterenden werden elektrisch verödet und mit einem Faden verknotet. Die Enden werden in unterschiedlichen Gewebeschichten des Hodensackes versenkt, und die Haut wird mit einer Naht verschlossen. Dieser Eingriff kann ambulant in unserer urologischen Praxis erfolgen.
4. Welche Komplikationen können auftreten?
Unmittelbar nach dem Eingriff können in seltenen Fällen Bluterguss, Wundinfektion und Schwellung des Hodensackes auftreten. Hochlagerung und Kühlung lindern diese Beschwerden meist spontan. In sehr seltenen Fällen kann es u einer Nachblutung kommen. Die meisten Beschwerden klingen ohne weiteres zutun im Laufe von ein bis zwei Tagen wieder ab.
Durch eine Gewebereaktion nach der Operation kann es in 0,4 % der Fälle zu einer Wiedervereinigung der Samenleiter kommen.
5. Was muss nach dem Eingriff beachtet werden?
Am Operationstag sollte man sich schonen und den Wundbereich kühlen. Die Arbeitsfähigkeit ist meist nach zwei Tagen wiederhergestellt. In den ersten Wochen nach der Vasektomie ist ungeschützter Geschlechtsverkehr durch im körpernahen Samenleiteranteil vorhandene Spermien noch nicht sicher und kann zu einer ungewollten Schwangerschaft führen. Um dies zu verhindern, muss bis zum vorliegen von zwei aufeinanderfolgenden Spermaproben weiter konsequent verhütet werden. Die erste Spermaprobe wird in der Regel nach 6 Wochen untersucht. Eine weitere 4 Wochen später.
Sollten auch mehrere nachfolgende Samenproben Spermien enthalten, muss an die seltene Möglichkeit einer mehrfachen Samenleiteranlage oder an eine spontane Wiedervereinigung der Samenleiterenden gedacht werden.
6. Welche Folgen hat dieser Eingriff?
Die Erektionsfähigkeit sowie das sexuelle Verlangen bleiben unverändert erhalten. Die Produktion des männlichen Sexualhormons Testosteron im Hodengewebe ist unbeeinflusst. Bei der Vasektomie wird lediglich der Transportweg der Spermien durchtrennt. Der Samenerguss ist nach einer Samenleiterdurchtrennung nahezu unverändert vorhanden. Es finden sich im Ejakulat natürlich keine Spermien mehr, die an der Gesamtejakulatmenge jedoch nur 2 bis 4 Prozent ausmachen. Die übrigen Ejakulatanteile kommen aus der Prostata (Vorsteherdrüse), den Samenblasen (kleine, hinter der Prostata gelegene Drüsen) und kleinsten, neben der Harnröhre gelegenen Drüsen. Die weiterhin im Hodengewebe produzierten Spermien werden von körpereigenen Zellen abgebaut.
7. Kann dieser Eingriff rückgängig gemacht werden?
Die Möglichkeit der Wiedervereinigung der durchtrennten Samenleiter ist in mikrochirurgischer Technik auch mehrere Jahre nach dem Eingriff mit hohen Erfolgsausichten möglich.
8. Wer trägt die Kosten?
Die Vasektomie ist eine Leistung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten müssen daher vom Patienten getragen werden und werden nach der Gebührenordnung für Ärzte berechnet. Eine Ausnahme besteht beim vorliegen einer medizinischen Indikation.